nutri.place, Coaching-Software für Ernährungsberatung › Ratgeber › Umsatzsteuer
Ratgeber für PraxenErnährungsberatung und Umsatzsteuer. Wann die Beratung steuerfrei ist.
Ob Ernährungsberatung Umsatzsteuer kostet, hängt nicht vom Beruf ab, sondern vom Anlass der einzelnen Leistung. Ärztlich angeordnete Beratung ist als Heilbehandlung steuerfrei, allgemeine Beratung zum Abnehmen oder für Firmen nicht. Dieser Ratgeber zeigt, wo die Grenze verläuft, was für Präventionskurse und Kleinunternehmer gilt und welcher Hinweis auf die Rechnung gehört.
Stand: 03.10.2026. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Ist Ernährungsberatung umsatzsteuerfrei?
Ernährungsberatung ist umsatzsteuerfrei, wenn sie eine Heilbehandlung im Sinne von § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG ist. Das ist der Fall, wenn die Beratung aufgrund einer ärztlichen Anordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme stattfindet und die Fachkraft eine passende Berufsqualifikation hat, etwa als Diätassistentin oder Oecotrophologin. So hat es der Bundesfinanzhof im Urteil vom 10. März 2005 (V R 54/04) entschieden. Typisch steuerfrei ist die Ernährungstherapie nach § 43 SGB V mit ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung. Beratung ohne medizinischen Anlass ist dagegen steuerpflichtig, also zum Beispiel zum Wohlfühlgewicht, für Sportler, als Vortrag oder als Kurs für Firmen. Dann fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an, es sei denn, die Praxis nutzt die Kleinunternehmerregelung. Viele Praxen haben beides und müssen jede Leistung einzeln zuordnen. Auf jede Rechnung gehört dann entweder der Hinweis auf die Steuerbefreiung oder der ausgewiesene Steuerbetrag.
| Leistung | Umsatzsteuer | Hinweis auf der Rechnung |
|---|---|---|
| Ernährungstherapie nach § 43 SGB V mit Notwendigkeitsbescheinigung | steuerfrei | Umsatzsteuerfrei als Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG. |
| Beratung auf ärztliche Anordnung, Selbstzahler | steuerfrei | wie oben |
| Beratung ohne medizinischen Anlass (Abnehmen, Sport, Wohlbefinden) | 19 % | Steuersatz und Steuerbetrag ausweisen |
| Präventionskurs nach § 20 SGB V für Erwachsene | in der Regel 19 % | Steuersatz und Steuerbetrag ausweisen, Einzelfall prüfen |
| Vorträge, Workshops, betriebliche Gesundheitsförderung | 19 % | bei Unternehmen als Empfänger E-Rechnung beachten |
| alle Leistungen als Kleinunternehmerin | keine | Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG |
Quellen: § 4 UStG, Haufe: Umsatzsteuerbefreiung für Ernährungsberatung nur bei ärztlicher Anordnung (zu BFH V R 54/04).
Was für die Steuerbefreiung erfüllt sein muss
- Es gibt einen medizinischen Anlass, belegt durch eine ärztliche Anordnung oder Notwendigkeitsbescheinigung, oder die Beratung ist Teil einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme.
- Die Fachkraft hat eine Qualifikation, die einem Gesundheitsfachberuf entspricht, zum Beispiel Diätassistentin oder ein Studium der Oecotrophologie oder Ernährungswissenschaft.
- Das Ziel der Beratung ist, eine Erkrankung zu behandeln oder zu lindern. Der allgemeine Wunsch, gesünder zu leben, genügt nicht.
- Die Unterlagen liegen vor: Kopie der Notwendigkeitsbescheinigung, Dokumentation der Einheiten und Rechnung mit Hinweis auf die Steuerbefreiung.
Dieselbe Kundin kann beides bekommen: Die Therapie ihres Diabetes auf Anordnung ist steuerfrei, ein späterer Kochkurs ohne Anordnung nicht.
Umsatzsteuer bei Präventionskursen nach § 20 SGB V
Präventionskurse richten sich an Gesunde und behandeln keine bestimmte Erkrankung. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind sie deshalb in der Regel keine Heilbehandlung, auch wenn die Krankenkasse einen Zuschuss zahlt. Für Kurse zum gesunden Abnehmen oder zur vollwertigen Ernährung fällt damit grundsätzlich Umsatzsteuer an, außer die Praxis ist Kleinunternehmerin.
Im April 2025 hat der Bundesfinanzhof die Kurse eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers an Schulen von der Umsatzsteuer befreit (Urteil vom 30. April 2025, XI R 5/24). Begründung war die Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Auf Ernährungskurse für Erwachsene lässt sich das nicht ohne Weiteres übertragen. Wer Kurse für Kinder oder an Schulen anbietet, sollte die eigene Lage mit der Steuerberatung klären.
Kleinunternehmerregelung seit 2025
Seit dem 1. Januar 2025 sind die Umsätze von Kleinunternehmern steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Wird im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 Euro überschritten, ist schon der Umsatz steuerpflichtig, mit dem sie überschritten wird. Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 Euro.
Für Ernährungsberaterinnen wichtig: Steuerfreie Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG zählen nicht zum Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 2 UStG). Wer überwiegend ärztlich angeordnete Therapie macht, kann deshalb trotz höherer Einnahmen Kleinunternehmerin für die übrigen Leistungen sein. Auf der Rechnung steht dann ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG.
Quellen: § 19 UStG, IHK Region Stuttgart: Kleinunternehmerregelung.
Was auf die Rechnung muss
Eine Rechnung braucht die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG:
- Name und Anschrift der Praxis und der Kundin
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Rechnungsdatum und eine fortlaufende Rechnungsnummer
- Art der Leistung und Datum oder Zeitraum, bei Beratungseinheiten am besten mit Datum und Dauer je Einheit
- Entgelt, dazu Steuersatz und Steuerbetrag oder der Hinweis auf die Steuerbefreiung
Bei Rechnungen bis 250 Euro brutto genügen weniger Angaben (§ 33 UStDV). Für die Krankenkasse lohnt sich die vollständige Fassung trotzdem, denn die Kundin reicht sie zusammen mit der Bescheinigung ein, und die Kasse will Datum und Dauer jeder Einheit sehen.
Quellen: § 14 UStG, § 33 UStDV.
Rechnungen mit dem passenden Steuerhinweis
Steuerhinweis als Baustein
Für Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG und für Kleinunternehmer gibt es fertige Textbausteine. Sie legen den Standard für Ihre Praxis fest.
Rechnung aus dem Therapiefall
Aus einem Fall der Ernährungstherapie nach § 43 SGB V entsteht die Rechnung mit allen Einheiten, Datum und Dauer.
Kursgebühr mit Kurs-ID
Für Präventionskurse geht die Gebühr mit der Kurs-ID der Zentralen Prüfstelle auf die Rechnung.
Nummernkreis
Fortlaufende Nummern je Jahr, Storno nur per Gegenbeleg, PDF mit Ihrem Logo.
Fragen zur Umsatzsteuer in der Ernährungsberatung
Muss ich als Ernährungsberaterin Umsatzsteuer berechnen?
Das hängt von der Leistung ab. Beratung mit ärztlicher Anordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme ist als Heilbehandlung steuerfrei. Beratung ohne medizinischen Anlass ist umsatzsteuerpflichtig, es sei denn, Sie sind Kleinunternehmerin.
Reicht es, wenn die Kundin sagt, ihre Ärztin habe die Beratung empfohlen?
Für die Steuerbefreiung brauchen Sie einen Nachweis des ärztlichen Bezugs, in der Praxis meist die schriftliche Notwendigkeitsbescheinigung mit Diagnose. Bewahren Sie eine Kopie bei Ihren Unterlagen auf.
Zählen steuerfreie Heilbehandlungen zur Grenze für Kleinunternehmer?
Nein. Nach § 19 Abs. 2 UStG werden Umsätze, die nach § 4 Nr. 11 bis 29 UStG steuerfrei sind, vom Gesamtumsatz abgezogen. Dazu gehören Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14. Es zählen also nur Ihre steuerpflichtigen Umsätze.
Was schreibe ich bei steuerfreier Beratung auf die Rechnung?
Einen Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel „Umsatzsteuerfrei als Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG“. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.
Gilt das auch für Online-Beratung per Video?
Die Einordnung hängt vom Inhalt der Leistung ab und nicht davon, ob sie in der Praxis oder per Video stattfindet. Eine ärztlich angeordnete Ernährungstherapie per Video wird steuerlich wie die Beratung vor Ort behandelt.
Muss ich E-Rechnungen schreiben?
Für Rechnungen an Privatpersonen nicht. Rechnungen an Unternehmen, etwa für Firmenvorträge, müssen Sie nach Übergangsfristen bis Ende 2027 als E-Rechnung ausstellen. Empfangen können müssen Sie E-Rechnungen schon seit 2025.
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihre Praxis gelten die Umstände des Einzelfalls. Stand: 03.10.2026.
Rechnungen mit Steuerhinweis und Nummernkreis
Rechnungen, Bescheinigungen und Kundenakte in einer Software. Keine Kreditkarte nötig.
30 Tage kostenlos testen Schon registriert? Anmelden